- Gutswirtschaft
- Gutswirtschaft,Bezeichnung für einen Großgrundbesitz, der einheitlich landwirtschaftlich genutzt wird. Ihre volle Ausprägung fanden die landwirtschaftlichen Großbetriebe in den östlichen Landesteilen Preußens. Die Gutswirtschaft hat sich vielfach als Folge der Bauernbefreiung aus grundherrlichen und gutsherrlichen Verhältnissen herausgebildet oder durch Umwandlung von öffentlichem Besitz und von Herrenland. Besonderes Kennzeichen der Gutswirtschaft ist die Trennung von leitender Funktion und nur ausführender Arbeit. Die Gutswirtschaft bildete sich im 18. Jahrhundert in Großbritannien im Zuge der Agrarreform heraus, als durch Arrondierungen eine großflächige intensive Wirtschaftsweise ermöglicht wurde, wobei die in der Regel verpachteten Farmen den adligen Großgrundbesitzern als Rentenquelle dienten. Das britische Vorbild rationeller Gutswirtschaft wirkte zunächst auf Mittelschweden und Nordwestdeutschland (Hannover), wo die Gutswirtschaft in den Küstengebieten in Form von Viehzucht oder in Niedersachsen für den Getreideanbau mit hohem Gewinn betrieben wurde. Im Bereich der Gutsherrschaft in Ostmitteleuropa wurde die Gutswirtschaft besonders auf Eigengut oder auf gepachteten Domänen betrieben. Mit der Industrialisierung und der Verstädterung ergab sich für die Gutswirtschaft jedoch ein kaum lösbares Landarbeiterproblem. Nach den beiden Weltkriegen wurde die Gutswirtschaft in Ostmitteleuropa weitgehend reduziert beziehungsweise praktisch völlig vernichtet.
Universal-Lexikon. 2012.